Soweit der Nachlass überschuldet ist, so ist unverzügliches Handeln erforderlich. In diesem Fall sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren. Dabei könnte es notwendig sein, die Erbschaft auszuschlagen. Dies ist nur innerhalb von 6 Wochen seit Kenntnis des Erbfalls oder Testamentseröffnung möglich.